Die Gültigkeit des Patents, insbesondere die Verwendung spezifischer Metallsinterzubereitungen zum Verbinden elektronischer Komponenten, wurde kürzlich vom Bundespatentgericht bestätigt. Dies folgte auf einen Versuch der Vibrantz GmbH („Vibrantz“), den deutschen Teil des Patents durch eine Nichtigkeitsklage (Aktenzeichen 3 Ni 26/21 (EP) – ebenfalls veröffentlicht als BPatG GRUR-RS 2023, 44592 - Metallsinter) für ungültig erklären zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts zugunsten von Heraeus ist nun rechtskräftig geworden, nachdem Vibrantz ihre Berufung zum Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 21/24) zurückgezogen hat.
Heraeus ist entschlossen, sein geistiges Eigentum proaktiv zu schützen. So ist das oben genannte Patent auch Gegenstand einer Verletzungsklage (Aktenzeichen ACT_13227/2024) bei der Lokalkammer München des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) bezüglich der deutschen, französischen und italienischen Teile des Patents.
Die patentierte Metallsintertechnologie von Heraeus ist wichtig für eine zuverlässige und effiziente Verbindung elektronischer Komponenten und bieten hervorragende Leistung und Stabilität. Durch die Verteidigung dieses Patents stellt Heraeus sicher, dass seine Technologien geschützt bleiben und ermöglicht weiterhin Innovationen und Fortschritte in der Halbleiterindustrie.